(20) Die "Siebenschläferregel" - Verdirbt Regen am 27. Juni den Sommer?

"Regnets am Siebenschläfertag - es sieben Wochen regnen mag". - Kaum eine andere Wetterregel unserer Altvorderen erfreut sich einer so nachhaltigen Berühmtheit, wie die des "Siebenschläfer"-Tages vom 27. Juni. - Fällt an jenem Tag Regen, so ist der Sommer für viele, die auf diese Regel schwören, bereits von vorneherein im Eimer, zumindest gerät er dann aber beim gepflegten Kaffee-Klatsch, beim Small-Talk über den Gartenzaun hinweg oder aber beim Kegelabend oder am Stammtisch garantiert in den Ruf, einen unweigerlich feuchten Verlauf zu nehmen...

Von vielen belächelt, weisen zahlreiche Bauernregeln jedoch in der Tat einen durchaus ernst zu nehmenden Hintergrund auf: Jahrein - jahraus den Launen des Wetters auf Gedeih und Verderb ausgeliefert, versuchten unsere Vorfahren nämlich besonders im Mittelalter eine berechenbare Ordnung in die Unwägbarkeiten der alljährlich wiederkehrenden Witterungsabläufe zu bringen.

So beobachteten sie das Wetter und faßten ihre gesammelten Erfahrungen in zahlreichen Regeln zusammen, eben in jenen "Bauernregeln", die sich stets am Wetter bestimmter Tage, sogenannter "Lostage" orientierten, die sodann mit den gerade aktuellen "Kalenderheiligen" in Verbindung gebracht wurden.

Viele der so gewonnenen Witterungsregeln fielen lange Zeit tatsächlich mit den "richtigen" Tagen zusammen und lieferten daher durchaus brauchbare Hinweise zur weiteren Witterungsentwicklung eines Jahres. Dies klappte jedoch nur so lange, bis Papst Gregor XIII den bis dahin gültigen "Julianischen Kalender" im Jahre 1582 reformieren ließ, um einer immer weiter anwachsenden Kalenderungenauigkeit entgegenzuwirken:

Auf den 4. Oktober folgte nicht der 5., sondern gleich der 15. Oktober! - 10 Tage, um welche sich der Kalender im Lauf von mehr als 1000 Jahren nach vorne verschoben hatte, wurden auf einen Schlag übersprungen. Und um für die Zukunft Verschiebungen des Kalenders gegenüber dem astronomischen Lauf der Erde um die Sonne auszuschließen, wurde festgelegt, fortan zu jedem vollen Jahrhundert den "Schalttag", also den 29. Februar, ausfallen zu lassen.

So kommt es, daß die Bezugstermine von im Mittelalter geprägten Bauernregeln gegenüber der seit dieser Kalenderreform bis heute gültigen Zeitrechnung um gut 6 bis 10 Tage früher auf dem Kalenderblatt erscheinen, als sie es ohne diese radikale Kalenderreform tun würden. Und die Nichtbeachtung dieser Umstände ist es, die immer wieder zu Unrecht Zweifel an der Zuverlässigkeit vieler Bauernregeln aufkommen läßt.

Auch die Siebenschläferregel wurde von der Zeitverschiebung der Kalenderreform betroffen. Der ihr ursprünflich zugrunde liegende Stichtag entspricht daher eigentlich gar nicht dem 27. Juni, sondern er liegt in den ersten Julitagen! Und tatsächlich zeigen die Statistiken der Klimaforscher, daß sich die hochsommerliche Großwetterlage nicht etwa am 27. Juni, sondern stets erst so um den 5. Juli herum einzupendeln pflegt.

Erfogt dann eine Umstellung der Wetterlage auf regnerisches West-Wetter, dominiert die unbeständige Witterung tatsächlich oftmals bis Mitte August. Geht der Trend um diese Zeit dagegen weg von unbeständigem und kühlem und hin zu trocken-warmem Wetter, so folgt auch häufig ein insgesamt schöner und warmer Hochsommer.

Und so darf man also, trotz einem möglicherweise ja unbeständigen und kühlen 27. Juni getrost noch ein paar Tage länger auf einen trocken-warmen Hochsommer hoffen, denn erst die Wetterentwicklung in der ersten Julidekade liefert tatsächlich Hinweise darauf, wie sich der Sommer tendenziell noch entwickeln könnte...

Marburg, den 21. Juni 1998

copyright: Jürgen Vollmer, Marburg



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